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Honorarübersicht für private Auftraggeber

▸ Schätzungstermin im Büro des Sachverständigen

    - Beratung mit kunsthistorischer Zuordnung und mündlicher Einschätzung ,ad hoc' pauschal € 50 inkl. Mwst. auf der Basis 30 min.
    - länger andauernde Termine werden auf der Basis € 80*/ Stunde abgerechnet.

▸ Hausbesuche: Termine vor Ort, zB Nachlassbewertungen, Schätzen von Hausrat und Sammlungen

    - es gilt ein Stundensatz von € 80* (die erste Stunde wird immer voll abgerechnet)
    - für umfangreiche Termine biete ich Ihnen eine kostengünstige Pauschale an

    - für schriftliche Nachlassbewertungen und Gutachten zu Einzelobjekten (Echtheitsbestätigung, Zustandsdokumentation und
      Feststellung des Wertes) biete ich nach Besichtigung vor Ort regelmäßig einen Festpreis an. Grundgebühr € 250*.

    - Fahrtkosten berechne ich individuell/ggf. anteilig und informiere Sie darüber vor Auftragsannahme

Vergütung bei Beauftragung durch Gerichte und Behörden

    Das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) gilt bei Heranziehung durch ein Gericht, die Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden (soweit diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt), den Gerichtsvollzieher oder eine Verwaltungsbehörde im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.


  * Alle Leistungen und Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Der Kunst- und Antiquitätenexperte

für Sie in ganz Bayern tätig - auf Wunsch bundesweit

Ass. jur. Sven Zibelius Sachverständigenbüro für Kunst und Antiquitäten
✆ 0177-2345588 | ✉ info@derkunstexperte.com | Industriestraße 28, 91171 Greding, Deutschland